Der Hunger des Staates nach Feinden

Genese und Anwendung der 129er-Paragrafen

Die Rote Hilfe hat eine Broschüre zur Geschichte der Paragrafen 129, 129a und 129b herausgegeben.

In einem der ersten Urteile nach dem 1976 in das Strafgesetzbuch eingeführten Paragrafen 129a umschrieb der Bundesgerichtshof damit »eine Strafbarkeit bereits weit im Vorfeld der Vorbereitung konkreter strafbarer Handlungen«. Es sei gar nicht erforderlich, dass Personen, die sich zusammenschließen, schon irgendeine Straftat begangen haben, vielmehr genüge es, so das höchste Strafgericht der BRD, dass sie »die Begehung künftiger Straftaten ins Auge gefasst haben«. Das bezeichnete der jahrzehntelang für die »Zeit« als eine Art Kronjurist agierende Rechtskommentator Hans Schueler einmal kopfschüttelnd als einen »Anschlag auf den Rechtsstaat«.

Ein Allzweckparagraf

Die mit der Anwendung dieses Allzweckparagrafen seitdem geschriebenen Justizgeschichten in diesem Land sind unendlich. Mit seiner Anwendung wird für die Betroffenen quasi der juristische Ausnahmezustand verhängt. Der Vorwurf allein kann die Inhaftierung bedeuten und zieht auch ve...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.