Meinungsfreiheit versus üble Nachrede
Freispruch für rassismuskritische Medienwissenschaftlerin
Die Medienwissenschaftlerin Sabine Schiffer hatte nach dem Mord an der Ägypterin Marwa El-Sherbini in einem Dresdner Gerichtssaal in einem Rundfunk-Interview zu erklären versucht, warum der Bundespolizist Herr G. bei dem Vorfall auf El-Sherbinis Ehemann Elwy Okaz und nicht auf den Angreifer Alex W. geschossen hatte. Schiffer sagte, der Polizist schoss »sicherlich aus rassistischen Gründen« auf den Ehemann, obwohl der eigentlich seine Frau schützen wollte (ND berichtete). Auf dieses »sicherlich« stützte sich Staatsanwältin Jutta Schmiedel und erhob deswegen Anklage wegen »übler Nachrede«.
Abgeschwächte Aussage im politischen Diskurs
Für Schiffers Anwalt Markus Künzel unterstreicht das Wort, dass es sich bei der Aussage um eine Hypothese handelt. Schmiedel dagegen führte Synonyme für sicherlich wie »todsicher« an. Schiffer hätte zudem eine Sorgfaltspflicht und Pflicht der Recherche, die zu diesem Zeitpunkt, kurz nach den Ereignissen aufgrund der Informationslage nicht möglich gewesen wäre. Außerdem verglich die Staatsanwältin die Äußerung mit einem Vergleich von Richtern mit NS-Größen, die vor einem Potsdamer Gericht zu einer Verurteilung geführt hatte. Hatte Schiffer doch in dem gleichen Interview, in dem es unter anderem um Mediendarstellung von Muslimen und Islamophobie ging, wenige Sätze nach der Aussage über den Polizisten geäußert: »Früher die Juden und heute die Muslime.« Daraufhin warf Anwalt Künzel der Staatsanwaltschaft im Plädoyer vor, jegliches Augenmaß im Verfahren verloren zu haben.
Der vorsitzende Richter Wolfgang Frank entzog Künzel mehrfach das Wort, weil dieser nach seiner Meinung schon zu Beginn der Verhandlung und nicht wie sonst üblich beim Plädoyer auf juristische Sachverhalte einging. Außerdem gab es mehrere Zwischenrufe aus dem Publikum.
Dem Beweisantrag von Rechtsanwalt Künzel, den betroffenen Beamten anzuhören, um zu klären, ob es sich um eine wahre oder unwahre Behauptung gehandelt habe, gab der Richter nicht statt. Weswegen Künzel dann auch im Plädoyer sagte, dass »das Gericht der Frage, ob Schiffers Aussage wahr oder unwahr ist« nicht nachgegangen sei.
Letztendlich sprach Richter Frank die Angeklagte frei, da das »sicherlich« in Schiffers Fall abschwächend gewirkt hatte. Außerdem habe sie G.'s Namen nicht genannt, sondern ihre Vermutung in einem »politischen Diskurs, in einem Interview mit einem Radiosender geäußert«. Zudem kennt sie G. nicht und hat sich noch nie mit ihm unterhalten, wodurch sie eine objektive Beobachterin und ihre Aussage »im Sinne der Meinungsäußerung zu verstehen ist. Ob die Aussage glücklich war, oder nicht, darüber habe das Gericht nicht zu urteilen, fügte er noch lakonisch hinzu. Das Urteil wurde mit tosendem Applaus begrüßt, worauf der Richter das Publikum darauf hinwies, dass es »im Gericht und nicht im Theater« sei.
Erleichterung auch bei Aktionsbündnis
Nicht nur die Angeklagte, auch anwesende Journalisten waren erleichtert. »Sonst müsste man sich ja überlegen, welche Fragen man in Zukunft stellen darf«, äußerte der Journalist eines fränkischen Blattes. Aufgrund der Anzeige gegen Schiffer hatte sich das »Aktionsbündnis gegen Rassismus und für Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit« gegründet, in dem sich unter anderem Menschen aus Politik und Presse für eine unabhängige Untersuchung des Vorfalls und gegen die Verurteilung von Frau Schiffer einsetzen. Einer der Initiatoren, Manfred Kirscher, ist zufrieden mit dem Urteil, weil die Meinungsfreiheit höher bewertet wurde als die vermeintliche üble Nachrede. Schiffer selbst sprach von einem »rechtsstaatlichen Urteil.« Das Verfahren wurde von türkischen, iranischen und deutschen Medienvertretern verfolgt.
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