Neues Scheidungsrecht für internationale Paare

Europäische Union will Regeln vereinfachen

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Brüssel (dpa/ND). Klare Regeln für internationale Scheidungen: Die EU will das Scheidungsrecht für gemischte Paare vereinfachen. Einen entsprechenden Entwurf legte die EU-Kommission am Mittwoch in Brüssel vor. Ehepartner sollen wählen können, in welchem Land und nach welchem Recht sie sich scheiden lassen. Gibt es Streit, gilt das Scheidungsrecht des Staates, mit dem die stärkste Verbindung besteht. Bisher ist das in den 27 Mitgliedsstaaten ganz verschieden geregelt, mal entscheidet die Nationalität, mal der Wohnort. Dabei geht es um Paare, die aus unterschiedlichen Ländern kommen, und nationale Paare, die nicht in ihrem Heimatland leben.

»Wir brauchen klare Regeln, damit kein Partner unfaire Nachteile hat«, sagte EU-Justizkommissarin Viviane Reding bei der Präsentation des Vorschlags. Oft suche sich ein Partner das Land mit den für ihn günstigsten Bedingungen – zum Beispiel geringe Unterhaltszahlungen – aus. »Das geht häufig zulasten von Frau und Kindern.«

Der neue Plan der Brüsseler Behörde sieht eine klare Abstufung vor: Zunächst sollen Ehepaare selbst entscheiden. Können sie sich nicht einigen, gilt das Recht des Landes, in dem das Paar wohnt oder gewohnt hat, wenn noch einer der Partner dort lebt. Stammen sie beide aus dem gleichen Land, soll ihre gemeinsame Nationalität den Ausschlag geben. Ansonsten wird das Recht des Landes angewendet, in dem die Scheidung eingereicht wurde.

2007 gingen EU-weit rund eine Million Ehen in die Brüche, jede achte davon hatte einen Auslandsbezug. Die meisten Scheidungen gemischt-nationaler Ehen zählte Deutschland mit 34 100. Der Vorschlag berührt das nationale Scheidungsrecht nicht, zum Beispiel gibt es im katholischen Malta kein Scheidungsrecht.

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