»Besser als gar nichts«

Beschäftigungssicherung bei Coca-Cola

  • Hans-Gerd Öfinger
  • Lesedauer: 2 Min.
Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und Coca-Cola haben sich in der achten Verhandlungsrunde auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt. Aus Sicht der Gewerkschaft bedeutet dieser Beschäftigungssicherung und Einbußen bei den Löhnen.

Der Schutz von NGG-Mitgliedern vor betriebsbedingten Kündigungen bleibt bestehen. Nach einem tage- und nächtelangen Verhandlungsmarathon steht das neue Tarifvertragswerk für die Coca-Cola Erfrischungsgetränke (CCEAG). Dies teilte die Gewerkschaft am Montag mit.

Bereits 2006 war vereinbart worden, dass »die Kündigung von NGG-Mitgliedern nur mit Zustimmung durch NGG erfolgen kann«. Gleichzeitig vereinbarten Gewerkschaft und Unternehmensleitung, dass Versetzungen aufgrund von Überkapazitäten an den Produktionsstandorten »nur innerhalb der Verkaufsgebiete möglich« sein sollen. Dies kann allerdings auch längere Anfahrtswege zwischen Wohnort und neuem Einsatzort und möglicherweise einen Umzug mit sich bringen. Auszubildende sollen zum Ende ihrer Lehrzeit für ein Jahr übernommen werden.

Auch auf einem anderen wichtigen Gebiet freut sich die NGG über einen Verhandlungserfolg. So habe die CCEAG zugesagt, dass die »Rote Flotte«, der riesige Fahrzeugpark für die Auslieferung der Getränke, im Konzern erhalten bleibe und nicht ausgegliedert werde. Auch für die Fahrer gelte somit eine qualifizierte Beschäftigungssicherung. Ebenso will die CCEAG auf eine Ausgliederung weiterer Bereiche der Produktion und Dienstleistungen wie Kommissionierung, Sortierung und IT-Bereich verzichten.

Im Tarifvertrag zur Arbeitszeit ist vorgesehen, dass – etwa im Sommer – die Wochenarbeitszeit auf 48 Stunden ausgedehnt werden kann. Wochenendarbeit soll aber eine Ausnahme bleiben. Bisherige Manteltarifverträge mit den Bestimmungen zur tariflichen Wochenarbeitszeit von 37,5 Stunden, Urlaub, Urlaubs- und Weihnachtsgeld bleiben in Kraft.

Zugeständnisse machten die NGG-Unterhändler allerdings bei Einkommen und Altersteilzeit. So erhalten alle Beschäftigten 2010 lediglich eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Dies verheißt eine reale Einkommenssenkung. Für 2011 ist der Inflationsausgleich plus eine weitere Einmalzahlung von 300 Euro vereinbart, für dann 2012 ein Zuwachs der tariflichen Einkommen um 2,3 Prozent. Die Verträge laufen bis zum 31. Dezember 2012.

Regelungen zur Altersteilzeit sollen »freiwillig« sein. Die Altersteilzeit dürfte so als als Mittel eingesetzt werden, um bei möglichen Standortschließungen die Folgen für Ältere abzufedern und Entlassungen zu verhindern.

Die Unterhändler beider Seiten hatten sich in der Nacht zum Montag auf das Tarifergebnis für den mit rund 11 000 Beschäftigten größten bundesdeutschen Hersteller von Erfrischungsgetränken geeinigt. Die Tarifverträge laufen bis 31. Dezember 2012.

»Besser als gar nichts«, kommentierte ein Betriebsrat auf ND-Anfrage die Ergebnisse.

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