Verjährungsfristen: Frühjahrsputz im Aktenordner

Dokumente

Wenn die Tage wärmer werden, steht in vielen Haushalten der Frühjahrsputz an. Dabei werden oft auch angestaubte Aktenordner ausgemistet. Denn Platz in der Wohnung ist bekanntlich immer begrenzt. Aber Vorsicht: Viele Dokumente sollte man besser nicht wegwerfen. Und für einige gelten Aufbewahrungsfristen.

ZEUGNISSE, ARBEITSVERTRÄGE oder GEHALTSABRECHNUNGEN: Diese Papiere sollte man am besten sein Leben lang aufheben, rät Renate Thiemann von der Deutschen Rentenversicherung in Berlin – aber auf jeden Fall, bis der Rentenbescheid für die Altersrente eingetroffen ist. So könne man jederzeit seinen Lebenslauf belegen, wenn es Nachfragen oder Probleme gibt.

AUTO-, HAUSRAT-, HAFTPFLICHT- oder LEBENSVERSICHERUNG: Solche Unterlagen sollten lange im Schrank gelagert werden. Stephanie Strauß vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft rät, Policen von laufenden Versicherungen auf jeden Fall sicher aufzubewahren. So könne der Vers...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.

- Anzeige -
- Anzeige -