Scheidung nach 25 Jahren: Bei Nachteilen wird der Unterhalt nicht befristet

Rechtsprechung

1980 hatte das Paar geheiratet. Kurz darauf brachte die Ehefrau einen Jungen zur Welt und brach deshalb ihre Ausbildung zur Bankkauffrau ab. 1984 wurde der zweite Sohn geboren, 1991 der dritte. Zwischendurch hatte die Frau als Tagesmutter gearbeitet, was sie aufgab, als das älteste Kind an Krebs erkrankte. 1996 nahm sie eine stundenweise, bis heute ausgeübte Tätigkeit auf.

2002 trennten sich die Eheleute, die Ehe wurde 2005 geschieden. In einem Vergleich verpflichtete sich der Ehemann erst, nachehelichen Unterhalt zu zahlen. Später wollte er dies ändern lassen: Seine Ehefrau sei verpflichtet, eine volle Arbeitsstelle zu suchen.

Dann würde sie auch nicht mehr verdienen, konterte die Ex-Frau, denn ihre jetzige Tätigkeit werde gut bezahlt.

Das Kammergericht in Berlin entschied den Streit zu ihren Gunsten.

Den Anspruch der Ehefrau auf Unterhalt zeitlich oder der Höhe nach zu begrenzen, komme nicht in Frage, so die Richter. Denn die Frau ha...


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