Hartz IV: Kein Zuschuss für Jugendweihe
BA: Geschenke dürfen behalten werden
München (epd/ND). Für die Konfirmation, Kommunion oder Jugendweihe ihrer Kinder können Hartz-IV-Empfänger keinen Zuschuss zum Arbeitslosengeld beantragen. Die Kosten für den Unterricht und die Feier müssten vom »Sparpotenzial« aus den Regelleistungen gezahlt werden, erklärte eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Daran ändere auch das Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungs...
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