Big Brother auf dem Schulhof

Datenschutzbeauftragter kritisiert im Jahresbericht 2009 Videoüberwachung in Bildungsstätten

  • Martin Kröger
  • Lesedauer: 3 Min.

Ganze 33 Mitarbeiter hat der Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Berlin. Mit dieser relativ kleinen Behörde ist Alexander Dix für die gesamte Metropole mit ihren Millionen Einwohnern zuständig – allein im vergangenen Jahr wurden 1577 Eingaben eingereicht. »Die Bürger nehmen uns stärker wahr«, sagt Dix. Und das sei auch gut so. Denn der Landesdatenschutzbeauftragte ist auf sensible Bürger angewiesen, die ihm Missstände und Missbrauch von Daten zutragen. Je konkreter die Hinweise sind, desto besser könne er gegebenenfalls intervenieren, so Dix.

Aber nicht nur aufgrund der gestiegenen Eingaben und des größeren Bekanntheitsgrades schätzt der Landesdatenschutzbeauftragte das Jahr 2009 als ein »wichtiges« ein. Schließlich gelang es der Behörde, die »beschämende Überwachungspraxis« von Mitarbeitern bei der Deutschen Bahn (DB) zu beenden: Fast 1,2 Millionen Euro musste der Bahnkonzern für seine Bespitzelung an Bußgeldern bezahlen. Ein Rekordwert. Insgesamt 19 Bußgeldbescheide stellte die Datenschutzbehörde im vergangenen Jahr aus: Darunter befanden sich allerdings auch viele kleinere Verstöße.

Für eine vorsichtig positive Bilanzierung des vergangenen Jahres durch Dix sorgen aber auch Verbesserungen der rechtlichen Grundlage. Insgesamt drei Novellierungen des Bundesdatenschutzgesetzes gab es. Eine besonders wichtige Rechtsverbesserung tritt am heutigen 1. April in Kraft: Der Überprüfung der Kreditwürdigkeit von Kunden durch Banken und Unternehmen sind nämlich ab sofort engere Grenzen gesetzt. Dix rief deshalb gestern bei der Vorstellung des Jahresberichts die Bürger dazu auf, von ihren gestärkten Auskunftsrechten, etwa gegenüber Auskunfteien, künftig auch Gebrauch zu machen. Trotz dieser positiven Aspekte gibt sich der Landesdatenschutzbeauftragte Dix keinen Illusionen hin. »Den Datenschutz kann man nicht mit hohen Bußgeldern herstellen«, meint er. Auch die Reform des Bundesgesetzes beinhalte zwar gewisse Verbesserungen, wäre aber in seiner jetzigen Form lediglich »Stückwerk«.

Welchen enormen Umfang das gesamte Feld Datenschutz und Informationsfreiheit einnimmt, schlägt sich in dem Jahresbericht nieder: In 90 Beiträgen werden Fälle zu Rechtsprechung und Gesetzgebung, Bürgerbeschwerden und Prüfungen von Amts wegen in der Berliner Verwaltung und bei Berliner Unternehmen durch die Datenschutzbehörde dargestellt.

Einer der Schwerpunkte seiner Arbeit bereitet dem Landesbeauftragten besondere Sorge. »Aufgrund von Beratungsanfragen und Bürgereingaben«, berichtet Dix, habe er den Eindruck gewonnen, dass es an Berliner Schulen Video-Überwachung gäbe, ohne dass das ganze Ausmaß bekannt sei. Für den Datenschutzbeauftragten steht fest, dass eine Video-Überwachung während des laufenden Schulbetriebs nicht mit dem Schulgesetz vereinbar ist: Neben Rechnen und Schreiben soll in der Schule auch Demokratie, Achtung der Menschenwürde und Freiheit vermittelt werden. Dies sei unter maschineller Bewachung nicht möglich. »Überwachungstechnik darf Pädagogik nicht ersetzen«, erklärt Dix. Lediglich in Ausnahmenfällen wie der Überwachung eines Fahrradständers am Rande eines Schulhofes sei dies statthaft – aber nur nach einer individuellen Prüfung.

Um überhaupt einen Überblick über die bereits installierten Kameras an den Berliner Schulen zu erhalten, fordern die Datenschützer von der Senatsbildungsverwaltung jetzt eine Bestandsaufnahme.


Auszüge aus dem Datenschutzbericht 2009

Seite 42: Auch Kranke brauchen Datenschutz. Deshalb muss es Zugangsregelungen in Krankenhausinformationssystemen geben. In manchen Krankenhäusern hat jeder Krankenhausbedienstete jederzeit Zugriff auf alle Daten früherer und aktueller Patienten, obwohl dies zur medizinischen Behandlung nicht erforderlich ist.

Seite 55: Datenschutz und Virtualisierung. Viren und Trojaner sind gefährlich für den Computer und für den Datenschutz. Virtuelle Umgebungen können durch Abschottung gegen solche Angriffe geschützt werden. Aber auch hier schlafen die Hacker nicht. Deshalb können die bestehenden Sicherheitskonzepte nicht einfach übernommen werden, sondern müssen weiter- und neuentwickelt werden.

Seite 65: Wenn Polizeibeamte in Zivil bei Demonstrationen Videoaufzeichnungen machen, agieren sie heimlich. Das ist nach der Rechtsprechung unzulässig, denn das Versammlungsgesetz lässt nur offene und keine verdeckten Maßnahmen zu.

www.datenschutz-berlin.de

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