Gericht spaltet Migrantenfamilien

Urteil: Ehegattennachzug nur mit Grundkenntnissen der deutschen Sprache

  • Christian Klemm
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Das Bundesverwaltungsgericht hat über den Ehegattennachzug entschieden. Die Auflage für Migranten, vor der Einreise in die Bunderepublik Deutschkenntnisse vorzuweisen, verstoße nicht gegen geltendes Recht.

Für Ausländer bleibt die Einreise in die Bundesrepublik schwer: Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig setzt ein Anspruch auf Ehegattennachzug Grundkenntnisse der deutschen Sprache voraus. Dieses Erfordernis sei mit dem deutschen Grundgesetz wie auch mit der europäischen Gesetzgebung vereinbar, so das Gericht am Dienstag. Die seit rund drei Jahren gültige Regelung verhindere Zwangsehen und diene der Integration der in Deutschland lebenden Ausländer, heißt es weiter.

Durch das Urteil wird die Revision in einem Gerichtsverfahren zurückgewiesen, in dem eine türkische Staatsangehörige ihre Einreise nach Deutschland erreichen wollte. Der Visa-Antrag der Analphabetin und ihrer zwischen 1994 und 2006 geborenen Kinder wurde von den deutschen Behörden abgelehnt. Begründung: Die Frau habe mangelhafte Deutschkenntnisse. Nach dem Aufenthaltsgesetz ist es für Migranten verpflichtend, sich »zumindest auf einfache Art in deutsche...


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