- Politik
- ZEITungs-Schau 1990
Seine Akte, meine Akte ... – unsere Akten?
Vor 20 Jahren wurde das Unrechtsurteil gegen Wolfgang Harich kassiert – aber unrechte Beschuldigungen blieben
Klar, er wusste, dass die Stasi in seiner Abwesenheit in seiner Wohnung gründelte. Das schien ihn wenig zu berühren. Er war ein offenes Buch, hatte nichts zu verheimlichen, der Staatsmacht und deren Organen erst recht nicht Er sagte, was er dachte, und tat, was er für richtig und vernünftig empfand. Dankbar sei er den Stasi-Leuten gar gewesen, gestand mir Wolfgang Harich in einem Gespräch, denn die ordnungsliebenden Schlapphüte hätten bei ihm schon mal »einen Nagel richtig in die Wand gekloppt, so dass das Bild nicht mehr schief hing Ich habe zwei linke Hände.«
Am 30. März 1990 entschied das Oberste Gericht der DDR, die 1957 ergangenen Urteile gegen Wolfgang Harich, Bernhard Steinberger und Manfred Hertwig aufzuheben. Es habe keinerlei Rechtfertigung dafür gegeben, den Angeklagten vorzuwerfen, sie hätten wie Verschwörer handelnd die verfassungsmäßigen Grundlagen der DDR angegriffen, begründete der amtierende Präsident des Obersten Gerichts. Klar, ein Verschwörer war Harich nicht. »Konspiration war seine Sache nicht«, weiß Harich-Biograf Siegfried Prokop. Eine Erklärung zu den Motiven seines Handelns in den 50er Jahren wurde im Kassationsverfahren – wie 1957! – nicht aufgenommen, was Harich zu heftigem Protest veranlasste. »Er war außer Rand und Band«, erinnert sich Anwalt Friedrich Wolff gegenüber ND. Warum geriet der Philosoph bei seiner Rehabilitierung so in Rage? »Er wollte die Kassationsverhandlung zu einer neuen erstinstanzlichen Verhandlung umfunktionieren«, so Wolff. Das li...
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