Gleichstellung von Paaren
Bundesarbeitsgericht
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die arbeitsrechtliche Gleichstellung von homosexuellen Paaren weiter gefestigt, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zusammenleben.
Nach einem kürzlich in Erfurt verkündeten Urteil zum öffentlichen Dienst sind an das Kindergeld gekoppelte Lohnbestandteile gegebenenfalls auch an Lebenspartner zu zahlen. (Az: 6 AZR 156/09
Mit einer weiteren Entscheidung sprach das BAG einem Mitarbeiter des Goethe-Instituts einen bisla...
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