Trotz Blindheit Auto gefahren: Finanzielle Unterstützung und Behindertenausweis eingezogen
Urteil
Wer trotz hochgradiger Sehbehinderung Auto fährt, riskiert den Verlust seines Behindertenausweises wie auch der finanziellen Blindenhilfe. Auch die Rückforderung bereits geleisteter Zahlungen kann die Folge sein. Das entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart.
Im konkreten Fall hatte ein Mann wegen eines Augenleidens vom zuständigen Amt für Schwerbehindertenangelegenheiten den Vermerk »Bl« für blind bzw. hochgradig sehbehindert erhalten. Schon zuvor hatte man ihm die Zahlung einer monatlichen Landesblindenhilfe bewilligt, die er mit einer Besch...
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