Bayern-SPD fordert Schutz vor Bagatellkündigung

Rechtsexperte: »Es ist noch kein Richter wegen Mitnahme eines Kugelschreibers entlassen worden«

  • Lesedauer: 2 Min.

München (dpa/ND). Die bayerische SPD-Landtagsfraktion fordert einen besseren Schutz der Arbeitnehmer gegen Kündigungen wegen Bagatelldelikten. So sollen Entlassungen wegen Diebstahls von Maultaschen, Pfandbons oder anderer kleiner Vergehen künftig nicht mehr möglich sein, wenn die Firma den betreffenden Mitarbeiter nicht vorher mindestens einmal abgemahnt hat. SPD-Rechtsexperte Franz Schindler verwies am Freitag in München darauf, dass für Beamte und Geschäftsführer ganz andere Maßstäbe gelten: »Es ist noch kein Richter wegen Mitnahme eines Kugelschreibers aus der Amtsstube entlassen worden.«

Die Sozialdemokraten haben in Berlin dazu bereits eine Initiative gestartet. Die SPD-Landtagsfraktion appellierte nun an die Staatsregierung, sich ebenfalls dafür stark zu machen. Nach Einschätzung der Neuen Richtervereinigung nutzen Arbeitgeber in vielen Fällen Bagatellkündigungen, um missliebige Mitarbeiter zu feuern.

»Es gibt schon Anwaltsseminare: Wie werde ich einen Arbeitnehmer billig los?«, sagte Ernst Burger, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht in München. Bagatelldelikte würden dazu häufig als Vehikel genutzt. Die Maßstäbe für Beamte – einschließlich der Richter – sind weit weniger streng als für Arbeitnehmer, wie SPD-Rechtsexperte Schindler betonte. Ein Beamter muss zu einer Haftstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden sein, bevor er entlassen werden kann. Leitende Manager würden in der Regel mit goldenem Handschlag verabschiedet, sagte der Oberpfälzer Landtagsabgeordnete.

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