Wann darf die Versicherung einen Schaden eigenmächtig regulieren?

Haftpflichtversicherung

Eine Autofahrerin meldete bei einem Kfz-Haftpflichtversicherer, dass einer seiner Versicherungsnehmer, Herr W., ihren Mercedes beschädigt habe. Er sei mit seinem Volvo rückwärts in eine Parkbox eingefahren und dabei gegen den Mercedes gestoßen. Fotografien vom Schaden legte die Autofahrerin bei. Der Versicherer besorgte sich von der Polizei die amtliche Ermittlungsakte und erfuhr so, dass drei Zeugen diese Schilderung schriftlich bestätigt hatten. Auch ein Sachverständiger erklärte, so könne der Schaden entstanden sein, obwohl am Volvo se...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.

- Anzeige -
- Anzeige -