Bis wann Widerspruch geltend machen?

Betriebskostenabrechnung

In meiner Betriebskostenabrechnung, die ich Ende 2009 erhielt, waren die Positionen Hauswart, Wartung des Aufzugs und Heizungswartung jeweils ohne Abzüge für Verwaltungsanteil oder Instandhaltungsanteil vermerkt. Wie lange habe ich Zeit, dagegen zu widersprechen? Können mir nach einer Korrektur höhere Kosten in Rechnung gestellt werden, muss ich die bezahlen?
Ulrike S., Berlin

Zuerst sollten Sie sich die zutreffenden Informationen zu den Hauswart- und Wartungsverträgen besorgen. Viele Vermieter überlassen entsprechende Kopien gegen angemessene Kopierkosten (20 bis 25 Cent pro Blatt). Andere Vermieter erlauben das Abfotografieren oder Scannen, so dass Sie zu Hause bequem und in aller Ruhe prüfen können, ob die in Rechnung gestellten Kosten zutre...


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