Schließung baskischer Zeitung war verfassungswidrig

Oberster Gerichtshof übt scharfe Kritik an Ermittlern und Guardia Civil

  • Ralf Streck, San Sebastián
  • Lesedauer: 3 Min.
Das Urteil des spanischen Nationalen Gerichtshofs lässt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig: Es hätte nie zur Schließung der »Euskaldunon Egunkaria« (Baskische Tageszeitung) kommen dürfen. Die fünf Mitglieder der Redaktionsleitung wurden von allen Vorwürfen freigesprochen.

Der Sturm auf die Redaktion im baskischen Andoain liegt bereits sieben Jahre zurück. Journalisten wurden verhaftet, einige saßen monatelang in Gefängnis. Jetzt stellte das Madrider Gericht fest, dass sie nicht Mitglieder der baskischen Untergrundorganisation ETA sind und dass es keine Hinweise darauf gibt, dass die ETA die Zeitung 1990 gegründet hat und sie steuerte.

Man kann das Urteil als Anklage gegen den Ermittlungsrichter am Nationalen Gerichtshof Juan del Olmo und die Guardia Civil lesen. Es greift auf knappen 33 Seiten und in einer klaren Sprache den Ermittler und die Zivilgarden schwer an. »Die vorläufige Schließung der ›Euskaldunon Egunkaria‹, der einzigen Tageszeitung in baskischer Sprache, ist von der Verfassung nicht gedeckt und entbehrt einer speziellen Rechtsnorm die sie autorisieren könnte«, heißt es im Urteil.

Diesmal wurde die absurde Anklage nicht mehr kleinlaut verworfen, wie das noch im vergangenen Jahr im Fall der Zeitung »Egin« (Machen) in der zweiten Instanz des Obersten Gerichtshofs geschah. Das jetzige Urteil pocht auf die Einhaltung demokratischer Grundsätze. Das Gesetz, das vorläufige Schließungen von Unternehmen ermöglicht, sei auf Kommunikationsmedien nicht anwendbar, heißt es. Man dürfe solche Medien nicht als gewöhnliche Firmen behandeln und es müsse zwischen der Pressefreiheit und dem verdacht auf eine kriminelle Handlung abgewogen werden. Im vorliegenden Fall sei die Pressefreiheit geopfert worden, wobei es »keinerlei kriminelle Aktivität« gab, stellt das Urteil fest.

Dem vorsitzenden Richter Javier Gómez Bermúdez zufolge beruhte die Anklage beruhe auf der »verbreiteten und falschen Vorstellung«, alles im Umfeld von baskischer Sprache und Kultur werde von der »ETA gesteuert und/oder gefördert«. Das führe zur »fehlerhaften Bewertung von Vorgängen und Daten und einer haltlosen Anklage«. Wie Zeugen im Prozess erklärten, ging das Verfahren allein von der Guardia Civil aus, die praktisch alle Firmen durchleuchtete, die mit baskischer Sprache und Kultur zu tun haben. Sie ordnete die Schließung und die Verhaftungen an, die vom Ermittlungsrichter wohl lediglich abgesegnet wurden.

Das Urteil erkennt auch die Vorwürfe der Angeklagten an, in den vier Tagen der Kontaktsperre von der Guardia Civil gefoltert worden zu sein. Damit werden ihre selbstbelastenden Aussagen entkräftet, die sie in dieser Zeit gemacht hatten. »Die Llagen über Misshandlungen und Folter in der Kontaktsperre, die detailliert im Verfahren und zuvor vor dem Ermittlungsrichter beschrieben wurden und Gegenstand von Anzeigen vor Gerichten sind, decken sich mit den Gutachten von Gerichtsmedizinern, die bei der Aufnahme im Gefängnis erstellt wurden«.

Das Urteil stellt fest, dass es keine »ausreichende und effiziente« richterliche Kontrolle in den vier Tagen gab, in der Angeklagte nach dem Anti-Terrorgesetz nicht einmal Kontakt zu ihrem Anwalt haben dürfen. Damit wird ad absurdum geführt, was gerne als »Beweis« für eine ETA-Mitgliedschaft angeführt wird. Demzufolge sind alle Basken, die über Folter nach ihrer Verhaftung klagen, ETA-Mitglieder. Denn Folter gibt es angeblich in Spanien nicht, die ETA aber halte ihre Mitglieder dazu an, darüber zu klagen. Menschenrechtsorganisationen vertreten schon lange die Position, dass es in Spanien Folter gibt. Dass der Oberste Gerichtshof ihnen in diesem Urteil folgt, ist ein großer Fortschritt.

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