Diese Gewerkschaft ist gar keine
Unternehmensfinanzierte Arbeitnehmervertretung zieht Beschwerde zurück
Die »Gewerkschaft Neue Brief- und Zustelldienste« (GNBZ) ist keine tariffähige Gewerkschaft. Wie am Donnerstag das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt mitteilte, zog die Organisation ihre Beschwerde gegen einen entsprechenden Beschluss des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln zurück. Der Kölner Beschluss ist damit rechtskräftig. Als Ergebnis sind nun sämtliche Mindestlohnregelungen für Postdienste unwirksam.
Die GNBZ war im Oktober 2007 gegründet worden und hat nach eigenen Angaben 1300 Mitglieder. Bereits im Dezember 2007 schloss die GNBZ Tarifverträge mit von Wettbewerbern der Post AG getragenen Arbeitgeberverbänden ab. Sie sehen einen Mindestlohn von 6,50 Euro in den neuen und 7,50 Euro in den alten Bundesländern vor. Die Gewerkschaft ver.di hält diese Verträge für unwirksam, weil die GNBZ keine tariffähige...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.