Ostdeutsche doch kein eigener Volksstamm?

Stuttgarter Arbeitsgericht: Die Bezeichnung »Ossi« erfüllt nicht das Merkmal der ethnischen Herkunft

  • Fabian Lambeck
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Nun ist es raus: Die Ostdeutschen sind keine eigenständige Ethnie – zumindest nach Meinung des Arbeitsgerichtes Stuttgart. Dort wies man am Donnerstag die Klage einer gebürtigen Ostberlinerin ab, die sich aufgrund ihrer Herkunft von einem Arbeitgeber diskriminiert sah.

Gabriela S. ahnte nichts Böses, als sie sich im Sommer 2009 bei einem schwäbischen Fensterbauer auf eine Stelle als Buchhalterin bewarb. Das Unternehmen entschied sich jedoch nicht für die bereits vor der Wende nach Stuttgart gezogene Frau. Wie allgemein üblich, schickte die Firma die Bewerbungsunterlagen an Gabriele S. zurück. Allerdings enthielten die Papiere nun einige handschriftliche Vermerke, die offenbar nur für den internen Gebrauch bestimmt waren. So fand sich neben den Angaben zum Geburtsort (Berlin-Lichtenberg) ein Minus mit der Anmerkung »Ossi«. Zudem wurden einige berufliche Stationen der Frau mit dem Kürzel »DDR« ergänzt. Wohl nicht ganz zu Unrecht vermutete Gabriele S., ihre Herkunft habe bei der Absage eine entscheidende Rolle gespielt und schaltete den Anwalt Wolfgang Nau ein. Der Jurist sah hier einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und forderte eine Entschädigung in Höhe von drei Monatsgehä...


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