Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Werbung

Das Verbraucherschutzministerium hat eine Maßnahme durchgesetzt, die uns Verbraucher vor Schleichwerbung im Fernsehen bewahrt, indem bei Sendungen und Filmen, in denen bezahlte Produktplatzierung vorkommt, am Beginn zur Warnung ein P eingeblendet werden muss. Damit ist es dann gar keine Schleichwerbung mehr, da der Konsument darüber aufgeklärt wurde, dass er manipuliert werden sollte, somit mutier...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/169245.werbung.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.