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Arbeitskampf: Wenn die Gewerkschaft zum Streik aufruft ...
Wer darf streiken? Jeder Beschäftigte, unabhängig ob Gewerkschaftsmitglied oder nicht, hat das Recht, sich am Streik zu beteiligen - das gilt auch für Auszubildende. Für Mitglieder der IG Metall ist der Streikbeschluss des Vorstandes verbindlich. IG-Metall-Mitglieder, die sich als Streikbrecher betätigen, können ohne Untersuchungsverfahren aus der Gewerkschaft ausgeschlossen werden. Allerdings ist kein Arbeitnehmer verpflichtet, Streikarbeit zu leisten. Ein ordnungsgemäßer Ausstand ist kein Kündigungsgrund.
Wie läuft der Streik ab?Die IG Metall legt Beginn, Art und Umfang des Ausstandes fest. Zu Beginn des Streiks findet eine Streikversammlung statt, auf der die Gewerkschaftsmitglieder über die notwendige Registrierung, die Ausgabe der Streikausweise und die Auszahlung der Streikunterstützung informiert werden. In einem von der IG Metall eingerichteten Streiklokal werden die Streikenden registriert und die Streikausweise abgestempelt, die auch als Kontrollkarte für die Streikbeteiligung dient. Mitgliedausweise der Gewerkschaft nicht vergessen! Die IG Metall richtet zudem Streikposten ein. Jedes IG-Metall-Mitglied muss sich dazu zur Verfügung stellen. Über das Ende des Streiks entscheidet die IG Metall. Eine Wiederaufnahme der Arbeit kommt nur nach vorheriger Anweisung der Streikleitung in Frage.
Wie bekomme ich Streikunterstützung? Eine Streikunterstützung erhalten nur IG-Metall-Mitglieder, die mindestens drei Monate vor Beginn der dem Streik vorausgehenden Urabstimmung in die Gewerkschaft eingetreten sind und regelmäßig Beiträge entrichtet haben. Darüber hinaus ist die Registrierung im Streikbüro und das Abstempeln der Kontrollkarte (Streikausweis) an den vorgesehenen Meldetagen Voraussetzung für die Auszahlung des Streikgeldes. Wer sich den Anweisungen der von der IG Metall eingerichteten örtlichen Streikleitungen widersetzt, kann seinen Anspruch auf Streikgeld verlieren. Anspruch und Höhe der Streikunterstützung richten sich zudem nach § 23 der IG-Metall-Satzung. Wer Mitglied in mehreren Gewerkschaften ist, erhält Streikgeld nur von der Organisation, die den Ausstand durchführt.
Wie hoch ist das Streik-geld? Die Unterstützung beginnt mit dem ersten Werktag des Streiks und ist nicht steuerpflichtig. Die Streikunterstützung wird nach dem Durchschnitt der letzten drei Beiträge berechnet, die das IG-Metall-Mitglied für drei volle Kalendermonate entrichtet hat. Die Unterstützung für eine Streikwoche beträgt bei einer Beitragsleistung von 3 bis 12 Monaten das 12fache des Durchschnittsbeitrages; bei einer Beitragsleistung von 12 bis 60 Monaten das 13fache und bei einer Beitragsleistung über 60 Monate das 14fache. Auch Auszubildende erhalten das 14fache des Durchschnittsbeitrages.
Beispiel: Wer 2000 Euro brutto im Monat verdient, deshalb 20 Euro Beitrag zahlt und seit fünf Jahren in der IG Metall Mitglied ist, erhält 280 Euro in der Streik-Woche. Unter www.igmetall.de findet sich ein Streikrechner, mit dem sich jedes Mitglied die Höhe der Unterstützung einfach errechnen lassen kann. Für Resttage einer Streikwoche wird die Unterstützung anteilig berechnet. Die Zahlung erfolgt nach einer Kontrolle des Ortsvorstandes der auch den Zahlungstermin festlegt.
Urlaub, Mutterschutz und Krankheit: Wer krank und dadurch arbeitsunfähig ist, behält seinen Anspruch auf Lohnfortzahlung unter der Voraussetzung, dass seine Beschäftigung trotz des Streiks möglich gewesen wäre. Wer keine Lohn- oder Gehaltsfortzahlung erhält, hat Anspruch auf Krankengeld. Das gilt auch für Beschäftigte, die sich - obwohl krankgeschrieben - am Streik beteiligen. Wer während eines Streiks krank ist, sollte sich in jedem Fall im Streiklokal melden, um seine Ansprüche zu sichern.
Der Anspruch auf Mutterschutzgeld gegenüber der Krankenkasse bleibt während des Streiks bestehen. Verweigert der Arbeitgeber den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, kann dieser in Höhe des Krankengeldes beansprucht werden. Bereits vor dem Streik geplanter und bewilligter bzw. schon angetretener Urlaub wird vom Streik nicht berührt.
Was ist mit der Krankenversicherung? Wer versicherungspflichtig ist, also ein Einkommen unterhalb der Grenze für die Krankenversicherungspflicht erhält (für 2002: jährlich 40500 Euro bzw. monatlich 3375 Euro), bleibt ohne Beitragszahlung bis zum Ende des Streiks Mitglied in seiner Krankenversicherung. Freiwillig Versicherte müssen während des Streiks ihre Beiträge weiter entrichten.
Passiert während des Streiks ein Unfall, muss dieser beim Streiklokal gemeldet werden. Streikhelfer genießen Versicher...
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