Grenzenloses Unbehagen

Vom Kampf gegen § 218 zum Kampf gegen Abtreibungsgegner

  • Regina Stötzel
  • Lesedauer: ca. 3.5 Min.

Deutschland ist eines der wenigen Länder in Europa, in denen Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft noch rechtswidrig sind. Doch statt gegen den Paragrafen 218 wird heutzutage gegen Abtreibungen demonstriert.

»Vor der Volkskammer in Berlin am Sonntagnachmittag: Tausende Frauen und Männer, viele mit ihren Kindern, fordern, keine Einschränkung des seit 1972 in der DDR geltenden Rechtes jeder Frau auf Abbruch einer ungewollten Schwangerschaft zuzulassen.« »Grenzenloses Unbehagen« lautete das Motto des Protests am 22. April 1990, über den das »Neue Deutschland« am nächsten Tag berichtete. Häufig wurde im Jahr der Wiedervereinigung und in der Zeit danach gegen die Übernahme von Paragraf 218 des bundesdeutschen Strafgesetzbuches für die neuen Bundesländer demonstriert. Die Forderungen richteten sich auch gegen die sich generell verschlechternden Lebens- und Arbeitsbedingungen für Frauen, Sexismus, Rassismus, Nationalismus und vieles mehr.

In der DDR konnten Frauen in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft uneingeschränkt abtreiben. In der BRD hatte eine Frau, bei der keine medizinische, kriminologische oder eugenische Indikation vorlag, eine...


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