Verbraucherzentrale: Finger weg von Gratis-Angeboten

Verträge

Immer wieder sprechen Verbraucher in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen wegen Forderungen der WEB.DE GmbH vor, die von einem Inkassodienst und in der Folge von einer Rechtsanwältin geltend gemacht werden. Meist ist den Betroffenen nicht klar, wofür sie Zahlungen leisten sollen. In den Schreiben ist als Anspruchsgrundlage oftmals lediglich ein so genannter Dienstleistungsvertrag benannt. In vielen dieser Fälle ist Hintergrund eine Club-Mitgliedschaft bei WEB.DE.

Auf der Homepage des Anbieters wurden und werden immer wieder so genannte Club-Angebote offeriert. Club-Treue-Dankeschön-Mitgliedschaft, Club-Willkommensangebot, Club-Schnupper-Abo für 0 Euro, Club-Gratis-Testmitgliedschaft, Club-Treuedankeschön für Monate – der Einfallsreichtum von WEB.DE ist groß. Wer sich auf diese Angebote einlässt, wird jedoch oft Club-Mitglied »wider Willen«.

Wird der Leistungsumfang des Angebotes nicht genauestens zur Kenntnis genommen, w...


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