Kommune darf Markt nicht privatisieren

Bundesverwaltungsgericht

Die Stadt Offenbach am Main hatte 1996 entschieden, den traditionellen Offenbacher Weihnachtsmarkt nicht mehr selbst auszurichten. Sie übertrug diese Aufgabe der ProOf GmbH Veranstaltungsgesellschaft. Der Betreiber eines Imbissstandes, der mit der ProOf GmbH jedes Jahr um seine Teilnahme streiten musste, verklagte schließlich die Stadt. Die ProOf GmbH sei ihm gegenüber voreingenommen, argumentierte der Standinhaber, ihre Geschäftsführer seien direkte Konkurrenten und somit befangen. Die Stadt sei nicht berec...


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