Betriebsverfassungsgesetz: Fluggesellschaft muss gekündigten Piloten wieder einstellen
Urteil
Die Berliner Fluggesellschaft Germania hat in einer Auseinandersetzung mit der Pilotengewerkschaft Cockpit eine Schlappe erlitten. Nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Berlin muss sie einen gekündigten Piloten weiter beschäftigen, der für die Wahl einer Tarifkommission kandidiert hatte (Az.: 29 Ga 5197/10). Germania kann gegen die Entscheidung in Berufung gehen.
Dem Piloten se...
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