Wann muss der Mietspiegel beigefügt werden?
Mieterhöhungsverlangen
Muss einem Mieterhöhungsverlangen der Mietspiegel beigefügt werden? Dazu hat der Bundesgerichtshof erneut in seiner Sitzung am 30. September 2009 entschieden: Wenn ein Mieterhöhungsverlangen Bezug nimmt auf einen Mietspiegel und dieser gegen eine geringe Gebühr für jeden Bundesbürger bei Mieter- oder Vermietervereinigungen erhältlich ist, bedarf es nicht der Beifügung.
Wörtlich heißt es im Urteil: »Nimmt der Vermieter zur Begründung seines Mieterhöhungsverlangens auf einen Mietspiegel ...
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