Rechtsprechung: Urteile zu Fragen der sozialen Sicherheit

Kurz

Staatliche Opferentschädigung erhalten nur Opfer von Gewalttaten; erleidet ein Hauseigentümer fünf Tage nach einem Einbruch ins Haus einen Schlaganfall, an dem er später stirbt, bekommt seine Witwe keine Opferentschädigung, sofern kein tätlicher Angriff stattfand; wenn das Ehepaar während des Einbruchs im Keller war und keinen unmittelbaren Kontakt mit dem Täter hatte, besteht kein Anspruch auf Entschädigung – selbst wenn das Paar tagelang befürchtete, der Täter werde zurückkehren, um mit dem gestohlenen Autoschlüssel den Wagen aus der Garage zu holen.
Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 29. Oktober 2009 - S 18 VG 18/09

Der Weg von der Wohnung zur Arbeit und zurück steht unter dem Schut...


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