Faire Berechnung der Zinsen angemahnt
Bundesgerichtshof
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Interessen von Prämiensparern gestärkt und die Basis für eine faire Berechnung der Zinsen geschaffen. Das ursprünglich vereinbarte Prinzip des Vertrages muss erhalten bleiben, entschied der BGH in einem Streit um den Zinssatz für die Ausschüttung. Grundlage der Berechnung müsse darum der monatlich von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte Zinssatz für langfristige Spareinlagen sein. Dieser sei ins Verhältnis zu den Vereinbarungen des Prämiensparens zu setzen. »Ein günstiger Zinssatz muss günstig bleiben, ein ungünstiger bleibt ungünstig«. (Az: XI ZR 197/09 - Urteil vom 13. April) Damit kann sich nicht nur das klagende Ehepaar Hoffn...
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