Wechselspiel
EU-Gerichtshof
Gemäß der Berufsfußball-Charta des französischen Fußballverbands müssen junge Fußballer, die als Auszubildende bei einem Profi-Klub beschäftigt sind, nach dem Abschluss der Ausbildung mit diesem Verein den ersten Vertrag als Berufsspieler abschließen. Auf diese Regelung stützte der Klub Olympique Lyon seine Schadenersatzforderung gegen den jungen Spieler, Olivier Bernard. Der war ab 1997 Nachwuchsspieler des Klubs, weigerte sich jedoch, einen Ver...
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