Von Hausmeister bis Heizkostenverteiler

Leserfragen

Unser ehemaliger Hausmeister ist jetzt in der Ruhephase der Altersteilzeit, so dass nun ein neuer Hauswart eingestellt wurde. Wir sollen nun beide Hauswarte bezahlen. Ist das rechtens?
Siegfried S., Berlin

Das kann nicht pauschal beantwortet werden. Maßgebend ist der Vertrag mit dem Hauswart bzw. der Hauswartfirma, welche Kosten umlagefähig sind. Erbitten Sie vom Vermieter eine Kopie der Hauswartverträge mit den Regelungen zur Vergütung.

Wenn ein Vermieter einen erkrankten Hauswart, der bei ihm unter Vertrag steht, durch eine Vertretung ersetzt, damit die vertraglichen Leistungen gegenüber den Mietern erbracht werden, müssen die Mieter in der Regel beide Hauswarte (den kranken und die Vertretung) bezahlen. Der Vermieter muss ja in Ihrem Fall für die Altersteilzeit des Hauswarts auch bezahl...


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