Arbeitsrecht: Bei Zwangsurlaub Lohnabzug möglich

Berufsleben

Die Vulkanaschewolke aus Island hat sich inzwischen verzogen – sie verhinderte den Rückflug von Zehntausenden Beschäftigten und für viele damit die pünktliche Rückkehr an den Arbeitsplatz. Aber es bedarf nicht unbedingt einer kleinen Naturkatastrophe, um sich im Urlaub zu »verspäten«.

Damit der womöglich andauernde Zwangsurlaub nicht auch noch zu Ärger am Arbeitsplatz führt, sollten die Betroffenen unverzüglich ihren Chef über die Lage informieren, empfiehlt der Jurist Christian Götz in der Bundesverwaltung der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi. Darüber hinaus müssen Beschäftigte Lohnabzüge für die Fehlzeiten befürchten.

Kann dem Beschäftigten wegen der Fehltage gekündigt werden?
Nein, das ist unzulässig. Weil der Ausbruch des isländischen Vulkans die Flugzeuge an den Boden zwang, lag sogenannte höhere Gewalt vor.

Der Arbeitne...



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