Patientengeheimnis in Gefahr
Datenschützer warnen vor Mängeln bei hausarztzentrierter Versorgung
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) schlägt Alarm: Die hausarztzentrierte Versorgung, auf die sich Krankenkassen mit Allgemeinmedizinern den gesetzlichen Vorschriften entsprechend einigen können, verletze das informationelle und medizinische Selbstbestimmungsrecht der Patienten.
Zur flächendeckenden Sicherstellung einer hausarztzentrierten Versorgung sollten die gesetzlichen Krankenkassen nach dem Willen des Gesetzgebers eigentlich bis zum 30. Juni 2009 Verträge mit Hausarztgemeinschaften in der Region abschließen. Diese Versorgungsform sollte den Hausarzt als Lotsen im Gesundheitssystem profilieren und die Zahl der teuren Facharztbesuche reduzieren. Sie blieb jedoch aus vielen Gründen umstritten – unter anderem, weil man sich dabei der Mitarbeit private Dienstleister bedient, die das Patientengeheimnis nicht wahren.
Nach Ansicht des ULD komme es bei der Zusammenarbeit mit privaten Abrechnungsfirmen zur Verletzung von Datenschutz und Patientengeheimnis. Außerdem schaffe die gegenwärtige Praxis einen großen, unkontrollierten und teuren bürokratischen Apparat zusätzlich zu dem der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV), denen die Vertragsgestaltung bisher oblag. Zu bemängeln sei auch di...
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