Lichtblick für Flüchtlingskinder
Beschluss der Bundesregierung weckt Hoffnung auf Umsetzung der Kinderrechtskonvention
Die Bundesregierung hat beschlossen, der Kinderrechtskonvention künftig ohne Einschränkungen in Deutschland Geltung zu verschaffen. Der einschränkende Vorbehalt war bei der Ratifizierung 1992 eingelegt worden und beschnitt die Rechte von minderjährigen Flüchtlingen.
Asylbewerber in Deutschland zu sein, ist weniger komfortabel und einträglich, als vielerlei Gerüchte des Stammtischs es behaupten. Wenigstens Flüchtlingskinder, so könnte man meinen, würden doch wie Kinder behandelt – also als schutzbedürftig. Doch auch das stimmt nicht. Als Deutschland unter einer schwarz-gelben Bundesregierung 1992 seinen Beitritt zur Kinderrechtskonvention erklärte, wurde das unter einem Vorbehalt getan. Das in der Konvention verankerte Prinzip, dass das Kindeswohl bei allen staatlichen Maßnahmen Vorrang genießen müsse, sollte dem Ausländer- und Asylrecht untergeordnet sein – das hieß: Es sollte nicht für minderjährige Flüchtlinge gelten.
Seitdem werden Kinder, sofern sie Deutschland als Flüchtlinge erreichen, schlechter behandelt als ihre deutschen Altersgefährten. Besonders für unbegleitete Minderjährige hat das schwere Konsequenzen. Ab einem Alter von 16 Jahren werden sie wie ganz normale Asylbewerber ...
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