Aufstachelung zum Rassenhass

Amtsgericht verurteilte den Schweriner NPD-Fraktionschef Pastörs zu Haft auf Bewährung

Der Vorsitzende der Schweriner NPD-Landtagsfraktion, Udo Pastörs, ist am Donnerstag wegen Volksverhetzung zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt worden. Außerdem muss er 6000 Euro zahlen. Den Prozess verfolgten rund zwei Dutzend Journalisten. Die knapp 50 Besucherplätze waren komplett besetzt – größtenteils mit Anhängern und Sympathisanten Pastörs.

Saarbrücken/Schwerin (dpa/ND). Weil er gegen Juden und Türken gehetzt hat, ist der Vorsitzende der NPD-Fraktion im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, Udo Pastörs, am Donnerstag vom Amtsgericht Saarbrücken verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich Pastörs bei einer NPD-Veranstaltung in Saarbrücken am Aschermittwoch vergangenen Jahres der Volksverhetzung schuldig gemacht hat. Es verhängte eine Haftstrafe von zehn Monaten auf Bewährung. Zudem soll der 57-Jährige eine Geldstrafe von 6000 Euro zahlen.

Pastörs, will seine Verurteilung wegen Volksverhetzung nicht akzeptieren. Er habe seinen Anwalt angewiesen, »unverzüglich Berufung« gegen das am Vortag vom Amtsgericht Saarbrücken verkündete Urteil einzulegen, teilte der 57-jährige NPD-Funktionär am Freitag in Schwerin mit. Den Richterspruch bezeichnete er als »Skandalurteil«.

Der Staatsanwalt hatte auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung und mindestens 60...


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