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Witwe darf befruchtete Eizelle austragen
Urteil des Rostocker Oberlandesgerichts
Der Wunsch einer Witwe, ein Kind von ihrem vor zwei Jahren gestorbenen Mann auszutragen, könnte sich nun doch erfüllen.
Rostock (epd/ND). Das Oberlandesgericht in Rostock verurteilte am Freitag eine Klinik dazu, der Witwe neun konservierte Eizellen herauszugeben, die vor dem Tod ihres Mannes mit dessen Samen befruchtet worden waren. Zwar sei es strafbar, eine Eizelle mit dem Samen eines Mannes nach dessen Tod künstlich zu befruchten, befand das Gericht in zweiter Instanz. Im konkreten Fall sei der Samen aber schon ...
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