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Kein Unterhalt für Volljährige

Urteil

So etwas soll vorkommen. Erst im Erwachsenenalter erfuhr die Frau, wer ihr Vater ist. Einen Anspruch auf Kindesunterhalt gibt es nicht mehr, wenn die Vaterschaft erst offiziell festgestellt wurde, als die Tochter schon volljährig war. Dass das Mädchen lange nicht wusste, wer denn ihr Vater war, und von ihm auch keinen Unterhalt bekam, lag einzig am Verhalten der Mutter, einer DDR-Bürgerin. Das une...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/170833.kein-unterhalt-fuer-volljaehrige.html

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