Geöffnet, wenn's bedeutend ist

Senatorin Lompscher (LINKE) ordnete Verkaufssonn- und feiertage neu

  • Klaus Joachim Herrmann
  • Lesedauer: 2 Min.

Künftig bevorzugt der Senat bei der Öffnung von Geschäften an Sonn- und Feiertagen ein »differenziertes Konzept«. Dies sieht die Novelle des Ladenöffnungsgesetzes vor, die gestern von Verbraucherschutzsenatorin Katrin Lompscher (LINKE) Journalisten vorgestellt wurde. Die neue Regelung war nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen die von den klagenden Kirchen monierte Ladenöffnung an vier Adventssonntagen hintereinander erforderlich geworden. Sie könnte nach der Sommerpause im Parlament behandelt werden.

Der Entwurf sieht eine Regelung nach der Formel 6 plus 4 vor. Danach können in Berlin die Geschäfte wie bisher an zehn Sonntagen im Jahr öffnen. Über bis zu sechs zentrale Tage befindet die Senatsverwaltung für Verbraucherschutz. Die Öffnung kann dabei anlässlich »bedeutender Ereignisse« festgelegt werden. Die Termine werden mit dem Handelsverband Berlin-Brandenburg, der IHK Berlin, Vertretern von Kirchen und Gewerkschaften sowie der Berlin Tourismus Marketing GmbH besprochen. Die Zulassung erfolgt dann zweimal jährlich durch Bekanntgabe über das Amtsblatt. An den erlaubten Tagen können alle Verkaufsstellen ohne Antragstellung in der Zeit von 13 bis 20 Uhr öffnen.

Die weiteren vier Tage liegen in der örtlichen Verantwortung. Die Verkaufsstellen können dabei selbst entscheiden, ob sie anlässlich von Straßenfesten und Jubiläen an weiteren vier Sonn- oder Feiertagen pro Jahr ebenfalls von 13 bis 20 Uhr öffnen. Sie müssen allerdings diese Öffnung bei ihrem zuständigen Bezirksamt anzeigen.

Die entscheidende Einschränkung in allen Fällen besteht darin, dass nur zwei Mal pro Monat und nicht an zwei aufeinanderfolgenden Sonn- oder Feiertagen geöffnet werden darf. Hiermit sieht der Senat die Forderung des Bundesverfassungsgerichts als erfüllt an, dass die Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen die Regel bleiben müsse.

Von der Industrie- und Handelskammer (IHK) gab es prompt Kritik. Der Freiraum der Unternehmen sei unnötig eingeschränkt worden, beklagte der stellvertretende IHK-Hauptgeschäftsführer Christian Wiesenhütter. Der Entwurf werde nicht der Rolle Berlins als »internationale Shopping-Metropole« gerecht und müsse nachgebessert werden. Besonders bedauerte er, dass kein Adventssonntag zentral und damit verbindlich festgelegt werde. Für die FDP schimpfte deren Wirtschaftspolitiker Volker Thiel über den »Regionalbahnhof Berlin (bei Posemuckel)«.

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