Hartz-IV-Betroffene wollen arbeiten

Brandenburg: 24 750 Sanktionen verhängt – nur 673 wegen Job-Verweigerung

  • Wilfried Neiße, Potsdam
  • Lesedauer: 3 Min.
Gegen Hartz-IV-Empfänger werden vielfach Sanktionen verhängt, das heißt, sie werden bestraft. Die Weigerung, eine Arbeit anzunehmen, ist dafür jedoch nur vergleichsweise selten der Grund.

Im vergangenen Jahr sind in Brandenburg bis einschließlich November gegen Arbeitslose 24 750 Sanktionen ausgesprochen worden, erklärte Arbeitsminister Günter Baaske (SPD). Lediglich 673 seien auf die Weigerung der Betreffenden zurückzuführen, eine nach Ansicht der Behörden zumutbare Arbeit aufzunehmen. Damit wurden die Werte des Vorjahres im Grunde bestätigt. Damals gab es bei insgesamt 27 489 Sanktionen 745 Sanktionen wegen Arbeitsverweigerung.

Das Arbeitslosengeld II kann um 30 Prozent gekürzt werden, wenn sich der Empfänger weigert, eine zumutbare Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit oder Eingliederungsmaßnahmen anzunehmen. Im Gesetz heißt es: »Dem erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass er zu bestimmten Arbeiten körperlich, geistig, oder seelisch nicht in der Lage ist«.

Weil die wenigsten Sanktionen – aus welchem Grund auch immer – widerspruchslos hinnehmen, wurden die Sozialgerichte in den vergangenen Jahren von einer regelrechten Hartz-IV-Klageflut überschüttet. Schon die frühere Justizministerin Beate Blechinger (CDU) musste bekennen, dass die Gerichte vor einer »Prozessflut« stehen, für die sie »nicht ausgerüstet« seien. Sie hatte mehrfach organisatorische und personelle Veränderungen verfügt mit dem Ziel, dieses Pensum zu bewältigen. Doch sie musste dann eingestehen: »Die Möglichkeiten aus gerichtsorganisatorischer Sicht scheinen mittlerweile erschöpft«. Gleichwohl zeige sich »keine Entspannung«. Nicht allein Arbeitslose – auch regulär Beschäftigte erhalten inzwischen Hartz IV – zumindest den Anteil, der ihnen bei erniedrigend schlechter Bezahlung selbst zum Hartz-IV-Satz gefehlt hat. Zu dem schlechten Einkommen vieler Menschen gesellen sich nicht selten auch eine menschenunwürdige Behandlung. Laut Gewerkschaften ist Resignation eine der Folgen. Die landestypische Billigarbeit habe sich durchgesetzt, um den Preis von Erscheinungen, die laut Deutschem Gewerkschaftsbund (DGB) »eher dem Mittelalter zuzuordnen sind«.

Rund 15 Prozent der Beschäftigten in Brandenburg verdienen weniger als 701 Euro im Monat. Sie liegen damit zumeist unterhalb des Hartz-IV-Satzes. Ein Drittel aller versicherungspflichtig Beschäftigten arbeitet in prekären Jobs. Zu den miserablen Arbeitsbedingungen gehört auch noch Angst, auf die Straße zu fliegen. Es gibt in Firmen zum Teil Sprechverbot während der Arbeitszeit oder das Verbot, die Toilette außerhalb der Pausen zu benutzen. Menschen werden »klein gemacht«, so der DGB.

Immer mal wieder werden Vorschläge gemacht, Hartz-IV-Empfänger etwa zum Schneeschippen zu verpflichten. Die Landesregierung vertritt jedoch die Haltung, dass schon aus verfassungsrechtlichen Gründen die Einführung einer allgemeinen Arbeitspflicht »problematisch sein« dürfte. Der Vorschlag basiere auf der Annahme, dass jeder Arbeit bekomme, wenn nur der Lohn niedrig genug sei. Dies unterstelle, dass Hilfsbedürftige immer nur die Stütze kassieren wollen. Dem widerspreche, dass eine große Anzahl von Erwerbstätigen einer Vollzeittätigkeit nachgehe, obwohl der dafür erhaltene Lohn mit staatlicher Stütze aufgestockt werden müsse.

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