Ärger auf dem Parkplatz?

Vollkasko

Leider keine Seltenheit – man kommt vom Einkauf und findet sein Auto mit einer hässlichen Schramme wieder. Der Verursacher hat sich verdrückt, nicht einmal eine Adresse hinterließ er. Hier handelt es sich um Fahrerflucht, eine Anzeige bei der Polizei ist angebracht. Manchmal gibt es Zeugen oder eine Überwachungskamera. Wird der Verursacher erwischt, zahlt dessen Kfz-Haftpflicht – unabhängig von den strafrechtlichen Konsequenzen für die Fahrerflucht.

Wird der Übeltäter nicht gefasst, bleiben dem Betroffenen drei Varianten: Er fährt mit der Beule weiter, er zahlt die Reparatur aus eigener Tasche, oder er wendet sich...


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