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Kfz-Versicherung: Wer aufs Autofahren verzichtet, kann seinen Rabatt weitergeben
Assekuranz
Von seinem Schlaganfall hat sich Franz M. leidlich erholt. Autofahren wird er aber nicht mehr können und auch nicht wollen. Andererseits ist er auf dieses Transportmittel angewiesen. Seine Frau übernimmt nun allein das Steuer. Auch wenn die Eheleute das Auto bislang gemeinsam nutzten – Fahrzeughalter ist Franz M. –, die Schadenfreiheitsrabatte sind somit seine persönlichen. Da beide im...
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