»Es geht um die Werte der Republik«
Französische Regierung brachte Gesetzentwurf gegen Vollverschleierung ein
Paris (dpa/ND). Ausnahmen sind vorgesehen: Japanerinnen in Paris dürfen weiter einen Mundschutz tragen, und zu Karneval sind auch noch Masken erlaubt. Ansonsten darf nach dem Willen der französischen Regierung künftig kaum mehr jemand in Frankreich auf der Straße das Gesicht verhüllen. In dem Gesetzentwurf ist allerdings weder von Burka oder Nikab noch von Muslimen die Rede. Die Regierung wollte verhindern, den Islam zur Zielscheibe zu machen. Ihr Angelpunkt ist der Schutz der Frau: Deswegen ist die Strafe für Männer, die Frauen zum Verhüllen zwingen, mit 15 000 Euro auch hundert Mal höher als die Strafe für die Verschleierten selbst.
Präsident Nicolas Sarkozy wäre wohl froh, das Gesetz bald durchzusetzen und das Thema wieder loszuwerden. Anfangs schien es durchaus geeignet, die bei den Regionalwahlen verloren gegangenen Wähler am rechten Rand zu umwerben. Je länger die Diskussion dauerte, desto mehr schien ihm das Thema jedoch zu entgleiten. Mittlerweile scheinen viele Franzosen von dem nicht enden wollenden Schleiertanz genervt. »Die Burka ist bestimmt das wichtigste Problem in Frankreich angesichts steigender Arbeitslosigkeit und Firmenschließungen«, heißt es in einem ironischen Leserbrief in der Onlineausgabe von »Le Parisien«.
Justizministerin Michèle Alliot-Marie findet viele Argumente, den Vollschleier im gesamten öffentlichen Raum, also auch auf der Straße, zu verbieten. »Es geht um die Werte der Republik und der Demokratie«, sagte sie. Selbst in der muslimischen Pilgerstadt Mekka seien diese Schleier verboten. Und bei aller Betonung der persönlichen Freiheit sei es in Frankreich schließlich auch nicht erlaubt, vollkommen nackt durch die Straßen zu laufen. Sie setzt auf die muslimischen Verbände. Die sollen den Muslimen in Frankreich erklären, warum die Vollschleier nun verboten werden. Allerdings ist der Regierung auch klar, dass das Gesetz möglicherweise auf tönernen Füßen steht. Nach Ansicht von Experten könnte es Verfassungsklagen nach sich ziehen oder auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte enden.
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