LINKE prangert Rentenunrecht an
20 Jahre nach Wiedervereinigung bleiben ehemalige DDR-Bürger benachteiligt
Die Linksfraktion im Bundestag brachte am Donnerstag einen Antrag ein, der die Fehler bei »der Überleitung der DDR-Alterssicherungen in bundesdeutsches Recht« korrigieren soll.
Es war eine gewaltige Aufgabe, die das deutsche Rentensystem nach der Wiedervereinigung zu leisten hatte. Mehr als vier Millionen DDR-Renten sowie sieben Millionen Rentenanwartschaften von Berufstätigen mussten »überführt« werden. Um diese gewaltige Transformation rechtlich abzusichern, verabschiedete der Bundestag im Juni 1991 das sogenannte Renten-Überleitungsgesetz - kurz RÜG.
Doch bei der Erarbeitung des RüG unterliefen den westdeutschen Juristen zahlreiche Fehler. Zu unterschiedlich waren beide Rentensysteme vor der Wende. Im Unterschied zur BRD setzte man in der DDR auf eine einheitliche Sozialversicherung, die man um Zusatzrentensysteme für bestimmte Berufsgruppen ergänzte. Viele DDR-spezifische Regelungen wurden im RÜG schlichtweg...
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