Führerschein: Entfernen von Aufklebern strafbar?

Dokumente

Das Entfernen von Aufklebern deutscher Behörden auf einem ausländischen Führerschein gilt noch nicht als Urkundenfälschung. Diese Auffassung vertritt das Oberlandesgericht Köln in einem Revisionsverfahren mit Beschluss vom 6. Oktober 2009 (Az: 81 Ss 43/09), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichten.

Im vorliegenden Fall hatte ein Autofahrer bei einer Verkehrskontrolle seinen tschechischen Führerschein vorgezeigt. Dieser hätte eigentlich auf Vorder- und Rückseite Hinweisaufkleber der deutschen Verkehrsbehörde aufweisen sollen, die der Autofahrer jedoch entfernt hatte.

Deutsche Fahrerlaubnis auf lange Zeit entzogen

Da dem Fahrer in der Vergangenheit mehrere Verkeh...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.

- Anzeige -
- Anzeige -