Landessozialgericht: Rechtswidrig einbehaltener Lohn gehört zum Elterngeld
Urteil
Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem im Jahr vor der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielten monatlichen Einkommen. Zu diesem gehört auch der rechtswidrig einbehaltene und erst aufgrund arbeitsgerichtlicher Verurteilung nachgezahlte Lohn.
Darauf verweist der Kieler Fachanwalt für Arbeitsrecht Jens Klarmann, Vizepräsident des VdAA – Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V. mit Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts (LSG) vom 29.04.2010, – (Az.: L 6 EG 16/09).
Damit kritisierten die Richter erneut die bisla...
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