Toiletten putzen für 1,79 Euro in der Stunde

Ein Prozess in Magdeburg soll klären, ob die Verweigerung von Mindestlohn eine Straftat ist

  • Hendrik Lasch, Magdeburg
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Ein Magdeburger Gericht befasst sich derzeit mit der Frage, ob sich ein Unternehmer strafbar macht, wenn er Angestellte weit unter dem gesetzlichen Mindestlohn bezahlt. Das Verfahren hat Pilotcharakter – und bietet düstere Einblicke in die Abgründe der Dienstleistungsgesellschaft.

Alwina W. arbeitete früher einmal als Malerin. In Deutschland hat die 60-Jährige in diesem Beruf allerdings keine Anstellung gefunden. Statt dessen unterschrieb die Frau aus der früheren Sowjetunion einen Arbeitsvertrag bei Oleg S. Der drahtige 56-Jährige führt eine Reinigungsfirma, die unter anderem Toiletten auf mehreren Autobahnraststätten pflegt. Frau W. gehörte ein halbes Jahr zu seinen Mitarbeiterinnen. Jetzt sitzt sie im Zeugenstuhl im Saal A 23 des Magdeburger Landgerichts, knetet die Henkel ihrer Handtasche und versucht sich an Details ihrer Arbeit zu erinnern. Leicht scheint es ihr nicht zu fallen. Vielleicht liegt es an einem Gespräch mit ihrem Ex-Chef, bevor die Verhandlung begann.

Mit leiser Stimme erzählt Frau W. dennoch aus ihrem Arbeitsalltag – und gibt düstere Einblicke in die Schattenseiten der Dienstleistungsgesellschaft. Laut Arbeitsvertrag habe sie jeweils zwei Wochen am Stück auf dem Rasthof gearbeitet &ndas...


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