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Preußen-Land für 40 Millionen Euro verkauft
Brandenburg erhielt nach Einigung mit dem Bund weniger Agrarflächen als zunächst angenommen
Aus den einstmals preußischen Wäldern und Agrarflächen konnte das Land Brandenburg weniger Kapital schlagen als es zunächst gehofft hatte. Wie Finanzminister Helmuth Markov (LINKE) jetzt mitteilte, mussten die Erwartungen im Falle der landwirtschaftlichen Flächen zurückgeschraubt werden.
Verwaltet wurden die Flächen vor dem Verkauf beziehungsweise vor der Verpachtung durch die bundeseigene Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG). Für diese Dienstleistung erhielt die BVVG jährlich zwischen 233 000 und 340 000 Euro. Am 2. Juni 1999 vereinbarten die Bundesregierung und das Land Brandenburg, das ehedem preußische Vermögen dem Land zu übertragen.
Ursprünglich war angenommen worden, dass dem Bundesland 27 000 Hektar Agrarflächen zufallen. Doch seien dem Land Brandenburg bis zum Jahreswechsel lediglich 7715 Hektar zugeordnet worden. Rund 7500 Hektar seien verpachtet. Bei zahlreichen Grundstücken habe es sich aber entgegen ursprünglichen Erwartungen nicht um Vermögen gehandelt, das der so genannten Preußeneinigung unterliegt, erklärte Markov. Außerdem seien Vermögenszuordnungsanträge nicht fristgerecht gestellt worden.
Hinzu sei gekommen, dass rund 2000 Hektar an die Stiftung Stift Neuzelle abgegeben wurden, außerdem etwa 600 Hektar an die kirchlichen Stifte Heiligengrabe und Marienfließ. Anders sieht es bei den Wäldern aus. Die Annahmen gingen von rund 270 000 Hektar aus und tatsächlich bekam Brandenburg bis zum Jahreswechsel 2009/2010 immerhin 267 000 Hektar.
Laut Finanzminister nahm das Land Brandenburg seit 1999 etwa 40 Millionen Euro durch den Verkauf von Preußen-Flächen ein. Allein im vergangenen Jahr sei ein Verkaufserlös von 6,9 Millionen Euro erzielt worden und im Jahr 2008 eine Summe von 6,2 Millionen Euro. Zwischen 2004 und 2009 sei der durchschnittliche Preis je Hektar von 3509 Euro auf 5985 Euro gestiegen.
Markov zufolge sind die Bodenwerte der Flächen nicht erfasst, weil das Land diese Flächen grundsätzlich zum Verkehrswert veräußert. Seit 2004 gelte, dass Pächter solcher Flächen diese Areale zwar weiterhin ohne Ausschreibung zum Verkehrswert erwerben können. Doch wurde ihnen seitdem auch die Möglichkeit eingeräumt, die Pachtverträge um sechs Jahre zu verlängern. »Frühestens nach Ablauf einer zweiten Pachtverlängerung dürfen diese Flächen zur Ausschreibung gelangen«, erläuterte der Finanzminister.
Um die Höhe des geforderten Pachtzinses zu ermitteln, wird die durchschnittliche Pachthöhe des vergangenen Jahres für BVVG-Flächen unter anderem in der Prignitz in der Uckermark und im Havelland zugrunde gelegt.
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