Anfangsverdacht für ein Kriegsverbrechen
Linkspolitiker Wolfgang Neskovic zum israelischen Piratenakt und zu juristischen Konsequenzen
ND: Israel hat den internationalen Schiffskonvoi mit Hilfsgütern etwa 70 Seemeilen vor der Küste Gazas angegriffen. Kann es für diese Militäraktion irgendeine Art juristischer Rechtfertigung geben?
Neskovic: Nein. Den vorliegenden Presseberichten nach fand der Angriff auf Hoher See statt. Laut dem Seerechtsübereinkommen dürfen in internationalen Gewässern Schiffe nur in Ausnahmefällen – zum Beispiel beim Verdacht auf Seeräuberei – angehalten und betreten werden.
Ein israelischer Militärsprecher sprach davon, dass es sich bei den Gewässern, in denen sich der Hilfskonvoi befand, um eine Kriegszone gehandelt habe, in die die Schiffe nicht hätten eindringen dürfen. Könnte man diese Aktion gegen Zivilschiffe auf diese Weise rechtfertigen?
Den Begriff der Kriegszone gibt es im Völkerrecht nicht. Deswegen kann sich daraus auch keine völkerrechtliche Rechtfertigung ergeben – erst r...
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