Geldanlage: Gebühren für Börsenorder und Vermögensverwalter werden anerkannt

Fiskus

Bereits seit gut einem Jahr gilt die neue Pauschalsteuer von 25 Prozent auf Kapitaleinnahmen und brachte völlig umgekrempelte Spielregeln für die Geldanlage sowie generell keine Steuerfreiheit mehr. Im Gegenzug sind Werbungskosten seit 2009 grundsätzlich nicht mehr abzugsfähig. Die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem aus Hannover weist jedoch auf Ausnahmen von der Regel hin, wann Gebühren weiterhin steuermindernd zählen.

Denn der Werbungskostenabzug bei der Geldanlage im Rahmen der Systemumstellung zum Jahresanfang 2009 wurde nicht komplett gestrichen. Nach dem aktuellen Anwendungserlass des Bundesfinanzministeriums gilt dies insbesondere für Transaktionskosten im Zusammenhang mit einem Börsengeschäft (Az. IV C 1 - S 2252/08/10004). »Somit dürfen Bankspesen, Limitgebühren und Maklercourtage beim An- und Verkauf von Wertpapieren auch ab 2009 weiter abgezogen werden«, betont Steuerberater Christian Fröhlich. Selbst der Ausgabeaufschlag be...


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