Kein neuer Prozess – Kritik an Justiz
Bemerkenswertes Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
Das Ansinnen des Kindsmörders Magnus Gäfgen, seine Verurteilung zu lebenslanger Haft aufzuheben, hat die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) am Dienstag in letzter Instanz abgewiesen. In einem bemerkenswerten Urteil übten die Richter zugleich deutlich Kritik daran, wie lax Deutschland in diesem Fall mit dem absoluten Verbot von Folter und anderer unmenschlicher Behandlung umgegangen ist.
Nein, einen »Teilerfolg«, wie Nachrichtenagenturen und Online-Dienste gestern Mittag schrieben, hat Magnus Gäfgen in Strasbourg nicht erzielt. Der nun 35-Jährige hatte am 27. September 2002 in Frankfurt am Main den elfjährigen Jakob von Metzler in seine Wohnung gelockt, ermordet und anschließend als vermeintlicher Entführer von dessen Vater, einem reichen Bankier, »Lösegeld« in Millionenhöhe erpresst. Nachdem Gäfgen es abgeholt hatte, wurde er observiert, schließlich festgenommen. Beim Polizeiverhör wurden ihm »erhebliche Schmerzen« angedroht, wenn er nicht sagt, wo Jakob versteckt ist, den die Ermittler noch am Leben wähnten. Doch mit seiner Klage beim EGMR ging es ihm nicht darum, dass künftig in Deutschland Verdächtige von Vernehmern nie mehr unmenschlich behandelt, gar gefoltert oder damit bedroht werden. Er hatte nicht mal Entschädigung durch den Staat wegen der Drohung beantragt.
Gäfgen wollte die Aufhebung des Urteils erreichen, ...
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