Kinderschänder oder Medienopfer?

Angeklagter Triebtäter weist Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft zurück

Peter Kirschey berichtet aus Berliner Gerichtssälen
Peter Kirschey berichtet aus Berliner Gerichtssälen

Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Doch trifft das auch für den 46-jährigen Uwe. K. zu? Es fällt außerordentlich schwer, ihn als Unschuldigen zu betrachten. Elf Jahre saß er wegen Vergewaltigung von neun Mädchen bis 2007 hinter Gittern. Nun ist er erneut wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen zwischen Mai 2008 und Dezember 2009 angeklagt.

Ein Gutachten hatte ihn nach seiner Haftentlassung als gefährlich und rückfallgefährdet eingestuft. Dennoch musste ihn Justitia laufen lassen. Eine Sicherungsverwahrung war zwar angeordnet, vom Bundesgerichtshof jedoch verworfen. Das damalige Recht sah keine nachträgliche Sicherungsverwahrung vor. Die Richter erteilten K. strenge Auflagen. Er musste sich von Schulhöfen, Spielplätzen und ähnlichen Orten mit Mädchenpräsenz fernhalten, durfte keine Kontakte zu Minderjährigen aufnehmen oder mit ihnen zusammenleben. Es war ihm untersagt worden, als Haus-...


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