Das Opfer darf nur bis zum Urteil bleiben
Weil er seine Herkunft verschwieg, droht dem Überfallopfer Aliou D. die Abschiebung
Erst überfallen, dann abgeschoben – dieses Schicksal droht Aliou D. Grund: Der 29-jährige Flüchtling aus Guinea hatte seine wahre Identität verheimlicht. Nun wird gefordert, ihm und anderen Opfern rassistischer Gewalt ein dauerhaftes Bleiberecht zu gewähren.
So kann man keine Vokabeln lernen. Nicht in diesem engen Zimmer, in dem auf nur zehn Quadratmetern Betten für vier Männer stehen. In dem einer der Mitbewohner, die Aliou D. kaum kennt, ganze Tage den Fernseher laufen lässt oder in das nachts Besucher kommen, die sich angeregt unterhalten. Manchmal versucht Aliou, sich trotzdem auf sein Sprachlehrbuch zu konzentrieren. Manchmal bittet der 29-Jährige um Ruhe. »Es hat wenig Sinn«, erklärt er ein wenig resigniert: »Sie sagen, das ist eben ein Asylheim.« Ein Heim am Stadtrand von Magdeburg, in dem Menschen wahllos zusammengewürfelt werden, die sich fremd bleiben; die aus so verschiedenen Ländern kommen wie Afghanistan, Kosovo oder Sierra Leone. Die seit Jahren nicht arbeiten dürfen und über Tage, Wochen, Monate nichts zu tun haben. Das geht an die Nerven. »Wenn ich sage, ich muss schlafen«, erzählt der stille Mann, »gehen die Probleme los.«
Immerhin: Es sind nicht mehr die Probleme, die er ...
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